Erstattung von Startgebühren für Abteilungsmitglieder

Die Running-Abteilung des 1.FC Kaiserslautern bietet ihren Mitgliedern – im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten – die Erstattung von Startgeldern bei Volksläufen und Meisterschaften an. Hierzu ist jährlich das Formular 'Antrag auf Startgeldabrechnung' ausgefüllt und unterschrieben einzureichen. Die Erinnerung inklusive Merkblatt und Vorlage wird immer zum Ende des Jahres über den E-Mail-Verteiler versendet.

DLV-Startpass

Um bei Meisterschaften auf regionaler oder überregionaler Ebene starten zu können, müssen Läufer einen (virtuellen) Startpass unter Angabe ihres Vereins beim Deutschen Leichtathletikverband (DLV) beantragen. Nur mit der daraufhin zugeteilten Startpassnummer kann die Anmeldung zu Meisterschaften erfolgen.

Die erstmalige Beantragung eines Startpasses ist jederzeit möglich, an keine Fristen gebunden. Nach Beantragung eines Startpasses muss der Athlet bei vom DLV genehmigten Meisterschaften für seinen Stammverein starten. Bei Volks- und Straßenläufen gilt diese Vorschrift nicht. Ein Eintrag in Bestenlisten ist aber nur möglich, wenn der Start für den Stammverein erfolgte.

Das Startrecht gilt unbefristet und kann nur auf einen anderen Verein übertragen oder beendet werden:

  • innerhalb der Wechselfrist vom 01.10. bis 30.11. jeden Jahres, wirksam zum 01.01. des Folgejahres
  • jederzeit, falls innerhalb der vorangegangenen neun Monate keine Wettbewerbsteilnahme für den bisherigen Stammverein erfolgte

Ein Vereinsaustritt berührt das Startrecht nicht, dieses ist gesondert zu kündigen bzw. zu übertragen.